Aktuell
Rechtsanwalt Linke in IHK-Ausschuss berufen
Rechtsanwalt Ronald Linke wurde im August 2024 durch den Präsidenten der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig, Herrn Kristian Kirpal, für die Dauer der IX. Wahlperiode der Vollversammlung als Mitglied des Sachverständigenausschusses berufen.
Gemeinsam mit den weiteren Mitgliedern des Gremiums ist Rechtsanwalt Ronald Linke u.a. beratend und empfehlend im Zusammenhang mit Erst- und Wiederholungsbestellung von Sachverständigen gemäß §§ 36/36 a Gewerbeordnung tätig.
Schadensersatzansprüche des Vermieters bei unerledigten Renovierungsarbeiten und die kurze Verjährungsfrist von 6 Monaten
von RA Karsten Breuer, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Eine der wesentlichen Tücken bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Mietrecht ist die kurze Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB. Gerade in Zeiten des Handwerkermangels ist festzustellen, dass die Durchführung von Renovierungsmaßnahmen in der Mietwohnung oftmals nicht in kurzer Zeit realisierbar ist, so dass die Verjährungsfrist von sechs Monaten Vermieter regelmäßig vor die Frage stellt, wie sie ihre Schadensersatzansprüche gleichwohl verjährungshemmend geltend machen können.
Rechtsanwalt Breuer hat sich in seiner Ausarbeitung, welche im AnwaltZertifikatOnline (Herausgeber Dr. Oliver Elzer und Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter) erschienen ist, mit eben dieser Frage befasst.
Umfirmierung zur Partnerschaftsgesellschaft mbB
Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 haben wir die Sozietät Reinhold | Linke | Breuer in eine Partnerschaftsgesellschaft mbB überführt.
Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
von Frau Rechtsanwältin Heike Möbus
BAG, Urteil vom 08.09.2021, Az. 5 AZR 149/21
Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.
Haftung des Betriebsinhabers in der Insolvenz
von Frau Rechtsanwältin Heike Möbus
BAG, Urteil vom 26. Januar 2021, Az. 3 AZR 139/17
Der Erwerber eines Betriebs(teils) in der Insolvenz haftet nach § 613 a Abs. 1 BGB für Ansprüche der übergegangenen Arbeitnehmer auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nur zeitanteilig für die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurückgelegte Dauer der Betriebszugehörigkeit. Für die Leistungen, die auf Zeiten bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens beruhen, haftet er auch dann nicht, wenn für diesen Teil der Betriebsrente nach dem Betriebsrentengesetz der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) - der gesetzlich bestimmte Träger der Insolvenzversicherung - nicht vollständig eintritt.
Kanzleieintritt Rechtsanwältin Möbus
Mit Wirkung zum 1. Mai 2021 verstärken wir unser Team um Frau Rechtsanwältin Heike Möbus.
Fiktive Mangelbeseitigungskosten
von RA Ronald Linke, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Der 5. Zivilsenat des BGH hat festgehalten, dass im Kaufrecht weiterhin fiktive Mangelbeseitigungskosten geltend gemacht werden können (Urteil vom 12. März 2021, V ZR 33/19).