Aktuell
EuGH: Ausschlussfrist zum Widerruf von Versicherungsverträgen europarechtswidrig
Mit Urteil vom 19. Dezember 2013 (Az. Rs C-209/12) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) § 5a Abs. 2 S. 4 VVG (alte Fassung) für europarechtswidrig erklärt. Nach diesem inzwischen außer Kraft getretenen Paragraphen erlosch das Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie. Der EuGH hat nun entschieden, dass diese Regelung richtlinienwidrig ist.
Farbgestaltung bei Wohnungsrückgabe
Ausweislich einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az. VIII ZR 416/12) ist der Mieter ungeachtet der Vereinbarung und der Wirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel verpflichtet, eine Mietwohnung in neutral gestrichenem Zustand zurückzugeben.
Widerruf von Versicherungsverträgen bei Altverträgen
Für Altverträge unter der Geltung des § 8 Abs. 4 VVG (alte Fassung von 1991 bis 1994) beginnt der Lauf der Widerrufsfrist erst mit Aushändigung einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Das Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers erlischt aber nach beiderseits vollständiger Erbringung der Leistung. Dies hat der BGH mit Urteil vom 16.10.2013, IV ZR 52/12, entschieden.
Veranstaltung
Unsere Kanzlei präsentierte sich erfolgreich im Rahmen der ersten gemeinsamen Vortragsveranstaltung von Haus & Grund Leipzig e.V. und dem Leipziger Fachkreis Gewerbe-Immobilien e.V. am 18. September 2013 im Club International.
Maklerverträge im Internet
Ein Immobilienmaklervertrag, der ausschließlich über das Internet abgeschlossen wurde, kann vom Maklerkunden widerrufen werden. Dieser Widerruf ist auch dann noch möglich, wenn ein Grundstückskaufvertrag abgeschlossen wurde und nicht über das Widerrufsrecht zum Maklervertrag belehrt wurde. In diesem Fall kann der Makler nicht die vereinbarte Provision verlangen, sondern nur den objektiven Wert seiner Leistungen. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Bochum hervor (LG Bochum, Info M 2013, 247), worauf die auf Bau- und Immobilienrecht spezialisierte Kanzlei Reinhold & Linke Rechtsanwälte hinweist.
BGH: Miethöhe und Mietwertgutachten
Der BGH hat seine Rechtsprechung zu Mieterhöhungsfragen bestätigt und in einzelnen Punkten fortentwickelt (BGH, Urt. v. 03.07.2013 – VIII ZR 263/12). Darauf weist die auf Bau- und Immobilienrecht spezialisierte Kanzlei Reinhold & Linke Rechtsanwälte hin. Nach der aktuellen Entscheidung genügt es formell, wenn der Vermieter im Mieterhöhungsverlangen dem Mieter Tatsachen mitteilt, die dieser benötigt, um die vom Vermieter begehrte Mieterhöhung zumindest ansatzweise überprüfen zu können. Unschädlich ist es, wenn der Vermieter im Mieterhöhungsverlangen eine vom ursprünglichen Baujahr abweichende Baualtersklasse zugrunde legt, wenn die Wohnung aufgrund eines wesentlichen Bauaufwandes in einen neuzeitlichen Standard versetzt wurde (Vollmodernisierung).
keine Mangelrechte bei Schwarzarbeit
Der Bundesgerichtshof stellte in einer Entscheidung vom 1. August 2013 (Az. VII ZR 6/13) klar, dass keine Mangelrechte des Bestellers bestehen, wenn eine Werkleistung - hier das Pflastern einer Einfahrt - als Schwarzarbeit erbracht wird.
Flutschäden 2013
Im Ergebnis der aktuellen Flutereignisse erreichen unser Büro die ersten strittigen Schadensfälle im Zusammenhang mit der Elementarschadendeckung von flutgeschädigten Gebäuden.
Kanzleieintritt Rechtsanwalt Dr. Lindner
Mit Wirkung zum 1. August 2013 tritt der langjährige Geschäftsführer von Haus & Grund Leipzig e.V., Herr Dr. Eric Lindner, unserem Büro als Rechtsanwalt bei.
Schallschutz in Mietwohnungen
Der Bundesgerichtshof bestätigte im Rahmen einer Entscheidung vom 5. Juni 2013 (Az. VIII ZR 287/12) seine langjährige Rechtsprechung, wonach für die Frage des Mängelbegriffs einer Mietwohnung auf die Schallschutzvorschriften zur Zeit der Errichtung der Immobilie abzustellen ist.
Empfehlung des Haufe-Verlages
Der Haufe-Verlag führt unser Büro im Rahmen seines 'Kompendium 2013 - Immobilienkanzleien' erneut als eine der namhaften Kanzleien für Baurecht, Mietrecht und Grundstücksrecht in Leipzig bzw. im mitteldeutschen Raum.
Rechtsschutz: Deckung für Ansprüche gegen Lebensversicherer
Übt ein Versicherungsnehmer nach Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages sein Widerspruchsrecht aus, muss die Rechtsschutzversicherung für den nachfolgenden Rechtsstreit um die Rückzahlung von Versicherungsprämien auch dann Deckungszusage erteilen, wenn die Rechtsschutzversicherung nach dem Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen wurde. (BGH, Urteil vom 24.04.2013, IV ZR 23/12)
BGH: Ratenzahlungszuschlag kein Kredit
Der BGH hat mit Urteil vom 06.02.2013 (IV ZR 230/12) die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bestätigt, nach der eine vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlungsweise von Versicherungsprämien keine Kreditgewährung in Form eines entgeltlichen Zahlungsaufschubes ist. Die Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Kreditgewährung finden daher keine Anwendung auf Versicherungsverträge mit unterjähriger Zahlungsweise.