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20.10.2018 | Mietrecht

BGH verneint fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht nach Zustimmung zu Mieterhöhung

Der Mieter hat kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht nach Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17.10.2018 klargestellt. Die in den §§ 558 ff. BGB vorgesehenen Bestimmungen zum Schutz des Mieters trügen dessen Interessen ausreichend Rechnung, heißt es in der Begründung des Gerichts (Az.: VIII ZR 94/17).

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