Aktuell
19.3.2021 | MIETRECHT
11 % Modernisierungsumlage für alte Modernisierungsankündigungen zulässig
von RA Karsten Breuer, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Der BGH musste sich wieder einmal mit Moderniserungsankündigungen und daraus folgender Mieterhöhungen beschäftigen und hat Vermietern den Rücken gestärkt (BGH, Urteil vom 18. März 2021, Az. VIII ZR 305/19).