Baurecht und Architektenrecht
Das Baurecht wie auch das Architektenrecht sind Tätigkeitsschwerpunkte unseres Büros. Wir beraten und vertreten Architekten, Projektsteuerer, Investoren, Bauunternehmen, Bauträger, Anlagenbauer, Handwerksbetriebe, Wohnungseigentumsgemeinschaften, private Bauherren sowie Versicherer zu allen Fragen des Baurechts wie auch des Architektenrechts.
Unser Tätigkeitsbereich umfasst die Beratung im Zusammenhang mit der Konzeption, Vorbereitung und Vertragsgestaltung von Immobilienprojekten einschließlich etwaiger Genehmigungsverfahren, geht über in eine die Realisierung von Bauvorhaben begleitende Beratung und mündet erforderlichenfalls in die (schieds-) gerichtliche Klärung von Ansprüchen. Ferner umfasst unsere Tätigkeit die Durchsetzung von Ansprüchen wie auch die Verwertung von Sicherheiten im Insolvenzfall.
Das Spektrum der von uns betreuten baurechtlichen Auseinandersetzungen reicht von der Durchsetzung oder Abwehr von Werklohnforderungen bis zur außergerichtlichen und/oder prozessualen Abwicklung industrieller Groß- bzw. Anlagenbauvorhaben.
Zu unseren Referenzen im Bau- und Architektenrecht zählen eine Vielzahl von überregionalen, teils internationalen Groß- und Anlagenbauvorhaben.