Grundstücksrecht

Das allgemeine Grundstücksrecht rundet unser Tätigkeitsprofil als Dienstleistungsunternehmen im Immobiliensektor ab.

Wir beraten und vertreten Grundstückseigentümer sowie Kaufinteressenten in allen Fragestellungen rund um den Immobilienbesitz. Dies betrifft Fragen zum Nachbarrecht einschließlich Wegerecht und Leitungsrecht, Fragen öffentlich-rechtlicher Nutzungs- oder sonstiger Einschränkungen sowie Fragen im Zusammenhang mit öffentlichen Erschließungsmaßnahmen.

Ein wesentlicher Bestandteil unserer Tätigkeit sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Mangelhaftung aus Grundstückskaufverträgen. Ferner entwerfen wir neben Ihrem Bauvertrag und Architektenvertrag auch den Grundstückskaufvertrag bzw. prüfen notarielle Vertragsentwürfe, die dem Mandanten von Dritten vorgelegt werden.